So können Sie aus dem Ausland wählen:
Ja, per Briefwahl.
Wählen kann man nur, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Daher müssen Auslandsdeutsche, die an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchten, vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie gemeldet waren, bevor sie weggezogen sind.
Ja, auch das ist per Briefwahl möglich.
Wählen kann man nur, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Daher müssen Auslandsdeutsche, die an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchten, vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Dauerhaft im Ausland lebende volljährige Deutsche, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können wählen, wenn sie
entweder
oder
Die zuständige Gemeinde entscheidet, ob jemand wahlberechtigt ist.
Deutsche, die nur vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland sind, aber nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl wählen.
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie gemeldet waren, bevor sie weggezogen sind.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Ja, per Briefwahl können Sie auch aus einem anderen EU-Land wählen. Allerdings müssen Sie sich dafür in das Wählerverzeichnis eintragen.
Ja, per Briefwahl können Sie auch aus einem Land außerhalb der EU wählen. Allerdings müssen Sie sich dafür in das Wählerverzeichnis eintragen.
Ja, Sie können entweder für die Kandidaten in Ihrem Heimatland abstimmen; das geht über die die diplomatische Vertretung Ihres Landes. Oder Sie registrieren sich zur Teilnahme an den belgischen Wahlen.
Belgier, die im Ausland leben, können mittels Stimmrechtübertragung wählen, per Briefwahl oder über ihre belgische diplomatische Vertretung. Für diese Prozedur müssen sie mindestens drei Monate vor dem Wahltermin mit ihrer Vertretung in Verbindung treten.
Belgier, die in einem anderen EU-Land leben, haben zudem die Möglichkeit, über Kandidaten in ihrem Wohnsitzland abzustimmen, anstatt über Kandidaten in ihrem Heimatland. In diesem Fall gilt es mit den lokalen Behörden in Kontakt zu treten.
Ja, Sie können entweder über die Kandidaten in Ihrem Heimatland abstimmen; das geht über die die diplomatische Vertretung Ihres Landes, oder Sie registrieren sich zur Teilnahme an den belgischen Wahlen.
Belgier, die in einem Land außerhalb der EU leben, können mittels Stimmrechtübertragung wählen, per Briefwahl oder über ihre diplomatische Vertretung. Für diese Prozedur müssen sie mindestens drei Monate vor dem Wahltermin mit ihrer Vertretung in Verbindung treten.
Ja, Sie können von einem anderen EU-Land aus per Brief wählen. Sie müssen sich zwischen zwölf Wochen und 40 Tagen vor der Wahl registrieren, um von einem anderen Land aus zu wählen.
Um per Briefwahl zu wählen, müssen Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen, welche sie im Wahlregister führt. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde frühestens zwölf Wochen, spätestens aber 40 Tage vor dem Wahltermin eingehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlunterlagen an ihre Auslandsadresse zugestellt bekommen können. Anträge können elektronisch auf myguichet.lu gestellt werden, oder per Post (Brief oder ausgefülltes Formular). Alle weiteren Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Ja, Sie können von einem anderen Land aus per Brief wählen. Sie müssen sich zwischen zwölf Wochen und 40 Tagen vor der Wahl registrieren, um von einem anderen Land aus zu wählen.
Um per Briefwahl zu wählen, müssen Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen, welche sie im Wahlregister führt. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde frühestens zwölf Wochen, spätestens aber 40 Tage vor dem Wahltermin eingehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlunterlagen an ihre Auslandsadresse zugestellt bekommen können. Anträge können elektronisch auf myguichet.lu gestellt werden, oder per Post (Brief oder ausgefülltes Formular). Alle weiteren Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Wie kann ich in einem anderen Land wählen?
Die landesspezifischen Informationen sind auf Englisch und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des jeweiligen Landes verfasst.