In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland leben, können wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, die Wohnsitzbedingungen erfüllen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind. Man kann per Briefwahl und auch wenn man im Ausland ist, wählen.
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.
Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2019 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2014.
Deutsche, die mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, sind in der Regel bereits im Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeindebehörden versenden rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen. Sie sollten spätestens am 21. Tag vor der Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten haben, oder unsicher sind, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Gemeindebehörde.
Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, seinen Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um ihn, wenn verlangt, vorzeigen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten. Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann wählen. Der Wahlvorstand kann jedoch verlangen, dass Sie sich ausweisen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.
Ja. Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nein, das ist in Deutschland nicht möglich.
Ja.
Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland wohnen, können bei der Europawahl in Deutschland wählen, wenn sie am Wahltag
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist ein Wahlgebiet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
In Deutschland gibt es keine Sperrklausel bei der Europawahl 2019.
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.
In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder aber eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d.h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen.
Als Einzelperson kann man bei der Europawahl nicht kandidieren.
Bis Montag, den 4. März 2019, 18:00 Uhr (83. Tag vor der Wahl) mussten beim Bundeswahlleiter die Wahlvorschläge für die Listen für ein Land und die gemeinsamen Listen für alle Länder eingereicht werden.
Welche Wahlvorschläge zugelassen werden, darüber entscheidet der Bundeswahlausschuss.
Montag, der 8. April 2019 (48. Tag vor der Wahl) ist der letzte Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Listen für einzelne Länder und gemeinsamen Listen für alle Länder durch den Bundeswahlleiter.
Wählerinnen und Wähler mit Behinderung haben durch barrierefreies Wählen die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es gibt barrierefreie Wahlräume und Hilfspersonen zur Unterstützung. Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.
Wie kann ich in einem anderen Land wählen?
Die landesspezifischen Informationen sind auf Englisch und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des jeweiligen Landes verfasst.