Die Europawahl findet in Belgien am 26. Mai 2019 statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sind wahlberechtigt. Man kann auch das Stimmrecht übertragen oder im Ausland wählen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für belgische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger besteht Wahlpflicht.
In Belgien findet die Wahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Es gibt eine offizielle Webseite des Ministeriums „Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres” zur Wahl, die auf Deutsch, Französisch und Niederländisch verfügbar ist.
Weitere Informationen für in Belgien ansässige EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es in allen offiziellen EU-Sprachen auf einer Webseite, die auch einen Link zur offiziellen Kommunikation des Ministers zu den zu befolgenden rechtlichen Schritten (in Französisch und Niederländisch) enthält.
Belgierinnen und Belgier müssen sich nicht vor der Wahl registrieren, da dies von den Behörden automatisch übernommen wird. Sollten Sie jedoch vor Kurzem umgezogen sein, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Gemeinde die Eintragung ins Wählerregister zu überprüfen.
EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Belgien wohnen, aber nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, können bei der Europawahl in Belgien wählen, sofern sie sich bis zum 28. Februar in ihrer Gemeinde angemeldet haben. Genauere Angaben entnehmen Sie dieser Webseite.
In Belgien gibt es drei Wahlbezirke, entsprechend der regionalen Struktur der sprachlichen Gemeinschaften:
Eine Kandidatur ist nur in einer dieser Gemeinschaften möglich.
Das EU-Recht sieht vor, dass bei der Europawahl in allen Ländern ein Verhältniswahlsystem angewandt werden muss. Das bedeutet, dass die Anzahl der gewählten Abgeordneten pro Partei davon abhängt, wie viele Stimmen diese erhalten hat.
In Belgien können Sie in einer Wahl nur für eine Partei stimmen. Sie können das Feld oberhalb der Parteiliste ankreuzen, was bedeutet, dass Sie mit der von der Partei festgelegten Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten einverstanden sind. Oder Sie kreuzen das Feld hinter einem oder mehreren Kandidaten an, was bedeutet, dass Sie die Reihenfolge der Liste entsprechend verändern wollen. Die Stimmen für die Gesamtliste kommen zunächst der Nummer 1 der Kandidatenliste zugute, sofern diese die erforderliche Stimmenanzahl für ein Mandat zusammen hat, gehen sie auf die Nummer 2 der Liste über, usw.
Die Gesamtzahl der für jede Partei abgegebenen Stimmzettel ist die Zahl, auf deren Basis die Sitzverteilung errechnet wird. Wenn die Sitze auf die Parteien aufgeteilt sind, zeigt die Anzahl der Vorzugsstimmen (einschließlich der Wiederverteilung der Stimmen für die ersten Listenplätze) welche konkreten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt sind.
Wie kann ich in einem anderen Land wählen?
Die landesspezifischen Informationen sind auf Englisch und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des jeweiligen Landes verfasst.